Rechtsprechung
BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Die Vorlage des Landgerichts Görlitz - Außenkammer Bautzen - zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaats Sachsen (SächsStOG) vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl S. 130) ist unzulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG, § 13a GVG
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von Art 3 Ziff 1 Buchst c StOG SN ("Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen") mit Art 101 Abs 1 S 2 GG - Unzureichende Begründung des Vorwurfs der Verfassungswidrigkeit - Zur ... - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaats Sachsen (SächsStOG)
- rewis.io
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von Art 3 Ziff 1 Buchst c StOG SN ("Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen") mit Art 101 Abs 1 S 2 GG - Unzureichende Begründung des Vorwurfs der Verfassungswidrigkeit - Zur ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaats Sachsen (SächsStOG)
- rechtsportal.de
GG Art. 101 Abs. 2 S. 1; SächsJG § 1 Abs. 6
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaats Sachsen (SächsStOG) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 25.03.2013 - 9 KLs 350 Js 12973/11
- BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, dass die Justiz durch ein Manipulieren der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere, dass im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst wird, gleichgültig, wer manipuliert (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 17, 294 ; 24, 33 ).Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erfordert, dass der gesetzliche Richter sich im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45 ; 17, 294 ).
- BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53
Gerichtsbezirke
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
Die danach erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen werden jedoch durch "Organisationsakte" ergänzt und praktikabel gemacht (vgl. BVerfGE 2, 307 ).Aus dem Erfordernis gesetzlicher Regelung folgt insbesondere nicht, dass es der Legislative verwehrt wäre, ihre Befugnis zu Maßnahmen, die die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts berühren, innerhalb der vom Grundgesetz für die Übertragung rechtsetzender Gewalt bestimmten Grenzen der Exekutive zu übertragen (vgl. BVerfGE 2, 307 ).
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
Er setzt einen Bestand von Rechtssätzen voraus, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnen (BVerfGE 21, 139 m.w.N.).
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
Es bedarf einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 97, 49 ). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63
AKU-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, dass die Justiz durch ein Manipulieren der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere, dass im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst wird, gleichgültig, wer manipuliert (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 17, 294 ; 24, 33 ). - BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
Es bedarf einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 97, 49 ). - BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, dass die Justiz durch ein Manipulieren der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere, dass im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst wird, gleichgültig, wer manipuliert (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 17, 294 ; 24, 33 ). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erfordert, dass der gesetzliche Richter sich im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45 ; 17, 294 ). - BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67
Gemeinsame Amtsgerichte
Auszug aus BVerfG, 20.11.2014 - 1 BvL 4/13
Der Bund könnte deshalb nicht selbst Sitz und Bezirk der Gerichte in den Ländern konkret bestimmen (vgl. BVerfGE 24, 155 ).